Tipp des Tages

Rechtstipp: Zahnarzthonorar - Klickt eine Freundin aus Versehen auf "Ja", ist dennoch nicht zu zahlen

Hat sich eine Frau einen Kostenvoranschlag für eine kieferorthopädische Behandlung per E-Mail schicken lassen und leitet sie diese E-Mail an eine befreundete Zahnärztin (die in Brasilien lebt) weiter, so muss sie die Kosten (hier ging es um rund 1.800 €) nicht bezahlen, wenn die Freundin aus Versehen den Bestätigungslink anklickt und das Angebot damit annimmt. Ein Vertrag komme nur zustande, wenn die Willenserklärung entweder von der Person selbst oder von einer bevollmächtigten Vertreterin abgegeben werde. Beides war hier nicht der Fall. Außerdem hatte die Patientin innerhalb von zwei Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung mitgeteilt, dass sie keinen Vertrag habe schließen wollen. Diese Erklärung sei eine wirksame Anfechtung wegen Inhaltsirrtums. (AmG München, 231 C 18392/24) - vom 23.10.2024

Steuertipp: »Rentenkorrektur« darf Fiskus nachträglich berücksichtigen

Hat ein Finanzamt von der Deutschen Rentenversicherung Bund Meldungen zur Rente einer Frau elektronisch erhalten und die Renten entsprechend versteuert, so darf der Fiskus nachträglich den Steuerbescheid ändern, wenn der Behörde später korrigierte elektronische Rentenbezugsmitteilungen zugeschickt werden. Hier war ursprünglich eine falsche Rentenart übermittelt worden, und die Höhe war korrekt. Dennoch führte das zu einer höheren Besteuerung, weil die Rentenarten unterschiedlich besteuert werden - zu Recht. Die Änderung eines materiell fehlerhaften Bescheides ist auch dann möglich, wenn die ursprünglich übermittelten Daten zutreffend in der Steuerfestsetzung berücksichtigt worden sind. (Niedersächsisches Finanzgericht, 2 K 78/24) - vom 07.11.2024