Tipp des Tages

Steuertipp: EU-Energiekrisenbeitrag - Es bestehen "ernsthafte" Zweifel

Die so genannte Übergewinnsteuer, die als EU-Energiekrisenbeitrag von Unternehmen verlangt werden durfte, ist aus Sicht des Finanzgerichts Köln »ernsthaft« in ihrer Verfassungsmäßigkeit zu bezweifeln. Ein Unternehmen im Energie- und Raffineriebereich hat gegen die Festsetzung dieser Steuer geklagt und vorläufigen Rechtsschutz erhalten. Das Gericht stellte fest, dass die europarechtliche Grundlage für die Einführung des Energiekrisenbeitrags fraglich sei. Zudem bestünden Zweifel an der Vereinbarkeit des Beitrags mit dem deutschen Grundgesetz, insbesondere hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. (FG Köln, 2 V 1597/24) - vom 20.12.2024

Rechtstipp: Kindergartenbeitrag - Auch bei Halbgeschwistern gilt die Geschwisterregelung

Lebt ein Mann mit seiner Frau und einem gemeinsamen Kind in einer Wohnung, und lebt auch ein Kind in dem Haushalt, das die Frau aus einer früheren Beziehung »mitgebracht« hat, so muss bei der Berechnung des Beitrages für den Kindergarten die »Geschwisterregelung« angewendet werden, wenn die Halbgeschwister ein und dieselbe Kindertageseinrichtung besuchen. Ist nach dieser »Geschwisterregelung« in der Elternbeitragssatzung »nur ein Beitrag zu leisten«, wenn »aus einer Familie (…) mehr als ein Kind Betreuungsangebote (...) in Anspruch« nimmt, so muss sie auch in einer solchen Konstellation gelten. Das gemeinsame Kind des Paares muss als weiteres Kind der Familie im Sinne der Geschwisterregelungen berücksichtigt werden. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 12 A 1627/22) - vom 27.11.2024