Tipp des Tages

Steuertipp: Auch eine Onlineplattform kann gemeinnützig sein

Der Betrieb einer Online-Plattform zur Veröffentlichung gesellschaftspolitischer Anliegen kann nur dann als gemeinnützige allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens steuerlich anerkannt werden, wenn die dort behandelten Themen »einen Bezug zur Ausübung staatlicher Gewalt aufweisen und die Plattform in parteipolitischer Neutralität betrieben wird«. Es dürfen nicht lediglich Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgt werden. Entscheidend ist, dass sich ideell und nicht parteipolitisch gefärbt für demokratische Grundwerte eingesetzt wird, und dass der Rahmen der grundgesetzlich garantierten Willensbildungsfreiheit eingehalten wird. (BFH, V R 28/23) - vom 12.12.2024

Rechtstipp: Mietrecht - Eine Zerrüttung zerstört noch nicht das Mietverhältnis

Kommt es zwischen den Mietern einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus und ihren Vermietern seit mehr als zehn Jahren regelmäßig zum Streit (unter anderem wurde den Mietern vorgeworfen, sich nicht an die Hausordnung zu halten, Mülltonnen falsch zu befülle, falsch zu parken Lärm zu machen), so darf der Vermieter den Mietvertrag nicht fristlos wegen »Zerrüttung« kündigen, wenn er vom Mieter angezeigt wird, weil er ihn als »Penner« beschimpft hat. Mit dem Stellen der Strafanzeige hat sich der Mieter nicht pflichtwidrig verhalten. Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses reiche allein grundsätzlich nicht aus, um den Mieter aus den vier Wänden zu werfen. (BGH, VIII ZR 211/22) – vom 29.11.2023