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29.04.2024

Europawahl 2024: ETAF veröffentlicht Manifest

Die europäische Steuerberaterorganisation ETAF hat ein Manifest zur Europawahl 2024 veröffentlicht. Dieses enthält insgesamt 25 Empfehlungen an die EU-Kommission und das EU-Parlament für die kommende Legislaturperiode. Die Empfehlungen zielen darauf ab, berufsrechtliche Regelungen in den Mitgliedstaaten zu stärken.

Die 25 Empfehlungen der ETAF gliedern sich in sechs Säulen, die sich mit einer Reihe von Themen befassen, die laut ETAF "für die beratenden Berufe auf europäischer Ebene von erheblicher aktueller und zukünftiger Bedeutung sind":

  • Förderung der berufsrechtlichen Regulierung

  • Wahrung des Berufsgeheimnisses

  • Rationalisierung von EU-Meldepflichten

  • Die beratenden Berufe im digitalen Zeitalter

  • Förderung der Wissensbildung im Steuerbereich und der Steuerehrlichkeit

  • Integrativer Ansatz für Stakeholder Engagement

In ihrem Manifest empfiehlt die ETAF der EU-Kommission und dem EU-Parlament unter anderem, alle EU-Mitgliedstaaten zu ermutigen, verbindliche nationale Berufsrechtsrahmen einzuführen oder zu stärken. Dazu gehöre auch die Förderung von Berufsverbänden mit obligatorischer Mitgliedschaft und Sanktionsbefugnissen.

Die ETAF betont die Wichtigkeit berufsrechtlicher Regulierungen der Steuerberater, die wesentlich zur Sicherung der Qualität steuerberatender Dienstleistungen beitragen. Sie weist zudem darauf hin, dass sich Initiativen wie SAFE (Securing the Activity Framework for Enablers) nachteilig für gut funktionierende nationale Berufsvorschriften auswirken würden.

Darüber hinaus fordert die ETAF den europäischen Gesetzgeber nachdrücklich auf, das Berufsgeheimnis der Steuerberater in europäischen Rechtsakten besser zu schützen. In den letzten Jahren sei insbesondere auf europäischer Ebene eine zunehmende Tendenz zur Aufweichung oder Abschaffung des Berufsgeheimnisses zu beobachten. Das Berufsgeheimnis bilde jedoch die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberater und Mandant, das für eine qualitativ hochwertige Beratung unabdingbar sei.

Die Verhandlungen über verschiedene europäische Gesetzesinitiativen haben nach Ansicht der ETAF zudem gezeigt, dass es derzeit in der EU kein einheitliches Verständnis der Rechtsberufe gibt. Obwohl Steuerberater und Rechtsanwälte teilweise identische Tätigkeiten ausüben, komme es regelmäßig zu einer Ungleichbehandlung beider Berufsgruppen. Die ETAF fordert daher eine Gleichbehandlung beider Berufsgruppen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Steuerberatung eine Form der Rechtsberatung ist.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 25.04.2024