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28.09.2026

E-Scooter: Bundesrat billigt neue Haftungsregeln

Werden Menschen bei einem Unfall mit einem E-Scooter geschädigt, können sie künftig leichter Schadensersatz geltend machen. Nachdem der Bundestag die Ausweitung der Halterhaftung beschlossen hat, hat nun auch der Bundesrat grünes Licht für die Neuregelung gegeben.

Künftig gelten für E-Scooter dieselben Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Neben Fahrern haften dann grundsätzlich auch die Halter der Fahrzeuge, etwa Verleihunternehmen, und zwar unabhängig von einem eigenen Verschulden. Die bislang geltende Ausnahme für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h entfällt für E-Scooter.

Die Bundesregierung begründet die Reform mit den praktischen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Insbesondere bei gemieteten E-Scootern lasse sich die Identität der Fahrenden oder deren Verschulden oft nur schwer nachweisen. Durch die Einbeziehung der Halter sollen Unfallopfer künftig einfacher zu ihrem Recht kommen.

Hintergrund der Neuregelung ist auch die wachsende Bedeutung von E-Scootern im Straßenverkehr. Mit der steigenden Zahl der Fahrzeuge sind in den vergangenen Jahren auch die Unfallzahlen deutlich gestiegen.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum Beginn des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

Bundesrat, PM vom 25.09.2026