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21.09.2026

Stadt Frankfurt: Millionenhilfen für kommunales Krankenhaus rechtmäßig

Die Stadt Frankfurt am Main durfte einem kommunalen Krankenhaus zur Deckung von Defiziten Zuschüsse in Millionenhöhe gewähren. Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main hat die Klage eines konkurrierenden freigemeinnützigen Krankenhausträgers gegen die Zahlungen abgewiesen.

Das kommunale Plankrankenhaus hatte in den Jahren 2023 und 2024 zur Sicherung seiner Liquidität städtische Zuschüsse in Höhe von insgesamt 50,4 Millionen Euro, erhalten. Grundlage war ein Betrauungsakt, mit dem die Klinik zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse verpflichtet worden war.

Die Klägerin, die ebenfalls ein Plankrankenhaus in Frankfurt betreibt, sah darin eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung. Sie machte geltend, die Stadt sei zu den Zahlungen nicht befugt gewesen. Zudem seien die Zuschüsse weder erforderlich, um Versorgungslücken zu verhindern, noch mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar.

Das VG folgte dieser Argumentation nicht. Zwar griffen die Zuschüsse nach Auffassung der Richter in die Berufsfreiheit der Klägerin und den Gleichheitsgrundsatz ein. Diese Eingriffe seien jedoch gerechtfertigt. Die Befugnis zur finanziellen Unterstützung ergebe sich aus dem Sicherstellungsauftrag der Kommune sowie aus dem kommunalen Haushaltsrecht.

Das Gericht betonte die besondere Bedeutung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung. Der gesetzliche Auftrag der Kommunen, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser sicherzustellen, stelle einen überragenden Gemeinwohlbelang dar. Dieser rechtfertige die Zuschüsse auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Trägervielfalt.

Das VG sieht auch keinen Verstoß gegen europäisches Beihilferecht.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat es die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Hessen zugelassen.

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.09.2026, nicht rechtskräftig