Zurück

18.09.2026

LNG-Terminal in Mukran: Ostseebad Binz klagt erfolglos

Die Gemeinde Ostseebad Binz ist mit ihrer Klage gegen das LNG-Terminal im Hafen Mukran auf Rügen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gescheitert. Die Leipziger Richter wiesen die Klage als unzulässig ab.

Hintergrund ist die Genehmigung für die Errichtung und den bis Ende 2043 befristeten Betrieb eines LNG-Terminals mit zwei schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten im Hafen Mukran. Binz hatte sich gegen das Vorhaben gewandt und Sicherheitsrisiken durch den Terminalbetrieb geltend gemacht.

Nach Auffassung des BVerwG konnte die Nachbargemeinde jedoch nicht ausreichend darlegen, dass sie durch das Projekt in eigenen Rechten betroffen ist. Voraussetzung für eine Klage sei, dass eine mögliche Rechtsverletzung nachvollziehbar aufgezeigt werde.

Das Gericht verwies darauf, dass potenziell schutzwürdige Bereiche der Gemeinde, etwa Baugebiete oder kommunale Einrichtungen, deutlich außerhalb des ermittelten Sicherheitsabstands zum LNG-Terminal liegen. Das nächstgelegene beplante Gebiet von Binz befinde sich mehr als 1,5 Kilometer von der Anlage entfernt. Auch konkrete Gefahren durch mögliche Störfälle seien nicht hinreichend dargelegt worden.

Bereits im Juni 2024 hatte das BVerwG einen Eilantrag der Gemeinde gegen das Vorhaben abgelehnt. Mit dem nun verkündeten Urteil blieb auch die Klage in der Hauptsache ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.09.2026, 7 A 6.25