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15.09.2026

Nachrichtenlose Konten: Grüne wollen Regelung

Das auf so genannten nachrichtenlosen Konten befindliche Vermögen soll in einem zentralen und öffentlich einsehbaren Melderegister beim Bundesamt für Justiz erfasst und für soziale Zwecke verwendet werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (BT-Drs. 21/7899).

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der regelt, wie mit nachrichtenlosen Konten zu verfahren ist. Als nachrichtenlos soll danach ein Konto gelten, wenn der Finanzdienstleister trotz wiederholter Kontaktversuche keinen Kontakt mehr zu Inhabern oder Rechtsnachfolgern herstellen konnte. Als Frist soll zehn Jahre nach dem letztem Kundenkontakt gelten. Im Todesfall soll sich die Frist auf drei Jahre reduzieren.

Nach Ablauf der Frist und erfolgloser Suche soll das auf nachrichtenlosen Konten befindliche Geld in einen neu zu schaffenden "Social Impact Fonds" übertragen werden. Aus dem Fonds sollen Sozialunternehmen, gemeinnützige Träger und soziale Projekte finanziert werden. Der Geltungsbereich soll sich in einer ersten Stufe auf Bankguthaben, Wertpapier- und Investmentdepots sowie Schließfächer erstrecken und in einer zweiten Stufe um kapitalbildende Lebensversicherungsverträge und Altersvorsorgekonten erweitert werden.

Wie die Abgeordneten schreiben, liegen auf deutschen Bankkonten Milliarden Euro, die niemandem nützten. Unter Berufung auf Schätzungen wird das auf nachrichtenlosen Konten liegenden Vermögen auf vier bis neun Milliarden Euro geschätzt. Derzeit würden die Banken solche Guthaben nach etwa 30 Jahren als Ertrag ausbuchen und als Gewinn versteuern, obwohl der Auszahlungsanspruch der eigentlich Berechtigten fortbestehe und Erben kaum eine Möglichkeit hätten, solche Konten aufzufinden. Deutschland sei der einzige Staat der Gruppe der Sieben (G7) ohne gesetzliche Regelung für diese nachrichtenlosen Konten, heißt es in dem Antrag weiter.

Deutscher Bundestag, PM vom 14.09.2026