07.09.2026
Wie der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) berichtet, sollen zuckerhaltige Getränke ab 2027 voraussichtlich mit einer neuen Zuckersteuer belegt werden. Geplant sind je nach Zuckergehalt Abgaben von 26, 32 oder 38 Cent pro Liter, die voraussichtlich zumindest teilweise an Verbraucher weitergegeben werden.
Der Verband kritisiert die Pläne und warnt vor einer zusätzlichen Belastung der Verbraucher. Besonders stößt dem BdSt NRW auf, dass auf den durch die Zuckersteuer erhöhten Verkaufspreis anschließend auch noch Umsatzsteuer erhoben würde. Bei der höchsten Steuerstufe von 38 Cent pro Liter kämen so rechnerisch weitere 7,22 Cent Umsatzsteuer hinzu.
Nach Auffassung des Steuerzahlerbundes hat sich das Vorhaben zudem von seiner ursprünglichen Zielsetzung entfernt. Während zunächst eine zweckgebundene Abgabe zur Förderung gesundheitspolitischer Maßnahmen diskutiert worden sei, sollen die Einnahmen einer Steuer nun grundsätzlich in den allgemeinen Staatshaushalt fließen.
Betroffen wären vor allem klassische Limonaden und andere stark zuckerhaltige Getränke. Der BdSt NRW lehnt die Einführung der Zuckersteuer ab und fordert stattdessen Aufklärung und Verbraucherinformationen statt zusätzlicher steuerlicher Belastungen.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 04.09.2026