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24.08.2026

G20-Gipfel: Versammlungen durften verboten werden

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass das während des G20-Gipfels 2017 verhängte Verbot zweier von Attac geplanter Demonstrationen rechtmäßig war. Damit hob das Gericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aus dem Jahr 2022 auf, das das Verbot noch für rechtswidrig erklärt hatte.

Die Klägerin hatte für den 07.07.2017 zwei Kundgebungen unter dem Motto "Freihandel Macht Flucht" in der Hamburger Innenstadt angemeldet. Beide Veranstaltungsorte lagen jedoch innerhalb einer Sicherheitszone, in der die Stadt Hamburg per Allgemeinverfügung Versammlungen untersagt hatte.

Nach Auffassung des OVG war das Verbot zulässig, weil die Demonstrationen Teil eines umfangreichen Protestgeschehens rund um den G20-Gipfel gewesen wären, bei dem auch mit der Teilnahme mehrerer Tausend gewaltbereiter Personen zu rechnen gewesen sei. Dadurch habe die konkrete Gefahr bestanden, dass wichtige Transport- und Fahrtrouten der Gipfelteilnehmer blockiert würden. Das Gericht bewertete die Maßnahme zudem als verhältnismäßig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 20.08.2026, 4 Bf 162/22, nicht rechtskräftig