14.08.2026
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Wie üblich enthält auch dieses Jahressteuergesetz zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht. Es sieht Maßnahmen zum Bürokratierückbau, zur Förderung der Digitalisierung und zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen vor. Zudem werden Verfahrensfragen und Zuständigkeiten aktualisiert. Andere Anpassungen sind aufgrund von Änderungen des Rechts der Europäischen Union oder der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs notwendig. Außerdem reagiert die Bundesregierung auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.
In einer ausführlichen Mitteilung hebt das Bundesfinanzministerium folgende Regelungen hervor:
Anpassung im Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren
Informationsaustausch mit Steuerbehörden in Drittstaaten
Anpassung des Mindeststeuergesetzes
Elektronische Bekanntgabe
Anpassung des Zinssatzes in der Abgabenordnung
Änderungen des Forschungszulagengesetzes
Umsatzsteuerliche Organschaft
Ausführliche Informationen auf der Internetseite des BMF
BMF, Mitteilung vom 12.8.2026