13.08.2026
Unter anderem wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben wurden der Hauptbeschuldigte zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe und zwei Mitangeklagte zu drei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe vom Landgericht Augsburg im Jahr 2024 verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28. April 2026 die Revision verworfen.
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg seit September 2020 Ermittlungen gegen mehrere Beschuldigte geführt. Diese haben seit Anfang des Jahres 1995 in Deutschland ein Einzelunternehmen für Elektroinstallationsarbeiten betrieben. Im Auftrag verschiedener Großkunden wurden durch diese Firma deutschlandweit Elektroinstallationsarbeiten ausgeführt.
Die drei Angeklagten schlossen sich zu einer Bande zusammen, um durch den Einsatz von Schwarzarbeitern Sozialabgaben vorzuenthalten. Von September 2016 bis August 2021 waren auf den Baustellen insgesamt mehr als 1.300 Schwarzarbeiter aus Serbien beschäftigt, ohne dass für diese in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Zur Verschleierung der Schwarzarbeit wurden die ausländischen Arbeiter zum Schein bei serbischen sogenannten Servicegesellschaften angestellt.
Hierdurch entstand ein Schaden für die Sozialversicherung in Höhe von circa 18,7 Millionen Euro.
Das Urteil ist aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2026 rechtskräftig.
zoll.de, Meldung vom 11.8.2026