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29.07.2026

Anwendung der Zinsschranke: Bundesregierung liegen keine Daten vor

Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten zur Anwendung der Zinsschranke nach § 4h Einkommensteuergesetz und § 8a Körperschaftssteuergesetz bei Personengesellschaften vor. Die entsprechende Statistik habe keine entsprechende Kennzahl.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7223) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6763) hervor, in der es auch um Umsetzungsmodalitäten der Regelung geht.

Hintergrund der Frage der Abgeordneten war auch, dass die Bundesregierung in einer Antwort auf eine andere Kleine Anfrage mitgeteilt hatte, dass die Zinsschranke in Teilbereichen über das durch die Richtlinie (EU) 2016/1164 vorgegebene Mindestschutzniveau hinausgeht.

Deutscher Bundestag, PM vom 27.07.2026