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29.07.2026

Sprachkurs: Kosten können steuerlich absetzbar sein

Die Kosten für einen Fremdsprachenkurs sind als Werbungskosten absetzbar – wenn man die Sprache nur aus beruflichen Gründen lernt.

Problemlos absetzbar ist laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe (VLH) die Gebühr für Kurse wie etwa Wirtschaftsenglisch. Denn ein solcher Kurs bilde speziell in der Berufssprache fort – und helfe bei einem privaten Besuch im Ausland nicht wirklich weiter.

Wer hingegen einen Grundkurs in einer Sprache besuche, müsse belegen können, dass er die Fremdsprache dringend für seinen Job braucht – zum Beispiel, weil es einen neuen Geschäftspartner in China gibt und er deshalb Chinesisch-Grundkenntnisse benötigt. Kann man dem Finanzamt nicht beweisen, dass man im Job auf die neue Sprache angewiesen ist, gehe das Amt davon aus, dass man die Sprache aus einem privaten Grund lernt; die Kosten dafür würden dann steuerlich nicht anerkannt.

Laut VLH grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen absetzbar sind die Kosten für Sprachkurse, die man im Ausland besucht. Allerdings gehe das Finanzamt davon aus, dass man immer auch privat unterwegs ist, wenn man ins Ausland reist. Die Konsequenz: Die Kursgebühren seien zwar komplett von der Steuer absetzbar, die Reisekosten aber nur zu dem Teil, zu dem sie beruflich veranlasst sind. Daher sei es sinnvoll, so die VLH, sich genau zu notieren, wie viel Freizeit man jeden Tag hat. Mithilfe dieser Aufstellung könne das Finanzamt dann die Reisekosten aufteilen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, könne sich auch von seinem Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass ein Sprachkurs beruflich notwendig ist. Die Bescheinigung könne man dann der Steuererklärung beilegen.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 24.07.2026