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24.07.2026

Frühstartrente: Auf den Weg gebracht

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Frühstartrentengesetzes vorgelegt. Danach sollen für jedes Kind im Alter von sechs bis 18 Jahren, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, monatlich zehn Euro aus Bundesmitteln in ein individuelles kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Ziel ist es, junge Menschen früh an die private Altersvorsorge und den Kapitalmarkt heranzuführen.

Die von den Eltern eröffneten Depots können zusätzlich mit privaten Beiträgen von bis zu 6.840 Euro jährlich bespart werden. Zugelassen sind standardisierte Altersvorsorge-Depotverträge mit einer Kostenobergrenze von einem Prozent. Nach Erreichen der Volljährigkeit soll das angesparte Vermögen unkompliziert in einen steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag überführt werden können.

Für Kinder, deren Eltern kein Depot eröffnen, ist eine kollektive Kapitalanlage vorgesehen, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird. Die Mittel sollen weltweit diversifiziert in Aktien und Aktienfonds investiert werden. Ein Wechsel in einen individuellen Altersvorsorgevertrag ist bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Auszahlungen sind grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen; anschließend werden sie voll besteuert.

Begleitend sieht der Gesetzentwurf Informationsangebote zur finanziellen Bildung sowie eine öffentliche Berichterstattung über die kollektive Kapitalanlage vor.

Bundesfinanzministerium, PM vom 22.07.2026