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14.07.2026

E-Scooter: Bundestag beschließt neue Haftungsregeln

Geschädigte von Unfällen mit E-Scootern sollen künftig leichter Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Der Bundestag hat am 09.07.2026 ein Gesetz verabschiedet, das eine Halterhaftung für Elektrokleinstfahrzeuge einführt.

Künftig haften Halter von E-Scootern – häufig die Betreiber von Mietflotten – für Schäden, die durch ihre Fahrzeuge verursacht werden. Zudem gilt für Fahrer eine Haftung wegen vermuteten Verschuldens, sofern sie sich nicht entlasten können. Damit werden für E-Scooter weitgehend dieselben Haftungsregeln eingeführt wie für andere Kraftfahrzeuge.

Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit der stark gestiegenen Nutzung von E-Scootern und zunehmenden Unfallzahlen. Für Geschädigte sei es bislang oft schwierig gewesen, ein Verschulden nachzuweisen oder den Fahrer zu ermitteln – insbesondere bei Mietfahrzeugen oder falsch abgestellten Rollern.

Das Gesetz soll die Rechtsdurchsetzung für Unfallopfer erleichtern und die Betreiber stärker in die Verantwortung nehmen.

Deutscher Bundestag, PM vom 09.07.2026