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13.07.2026

Gesetzliche Krankenversicherung: Sparpaket beschlossen

Das umstrittene Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung hat am 10.07.2026 zuerst den Bundestag und sodann auch den Bundesrat passiert. Es kann nun in Kraft treten.

Das Gesetz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll laut Bundesregierung die Grundlage dafür schaffen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabiler zu halten. Dazu würden die Ausgaben im Gesundheitswesen begrenzt und verschiedene Bereiche neu geregelt.

Der Bund werde sich künftig stärker an den Gesundheitskosten für Menschen in der Grundsicherung beteiligen; dadurch werde die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung breiter aufgestellt, so die Regierung. Auch Maßnahmen wie der höhere Beitrag der Pharmaunternehmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung trügen dazu bei, den Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu begrenzen.

Gleichzeitig bleibe eine gute medizinische Versorgung gesichert, teilt die Regierung mit. Die Regelungen beträfen unter anderem Krankenhäuser, Arzneimittel, Impfstoffe, die psychotherapeutische Versorgung sowie die Zuzahlungen und Familienversicherung.

Mit dem Gesetz solle in allen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens nun der Grundsatz gelten, dass sich die Ausgaben an den Einnahmen orientieren müssen. Der Anstieg bei Preisen und Vergütungen werde dauerhaft auf die tatsächliche Kostenentwicklung begrenzt. Die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne gelte dabei als Obergrenze.

Die Ausgaben müssten für Versicherte einen nachweisbaren Nutzen haben. Kosten für homöopathische Arzneimittel werden laut Regierung künftig nicht mehr erstattet. Dasselbe gelte auch für Cannabis-Blüten. Regelungen, die zu Doppelvergütungen oder Fehlanreizen geführt haben, würden abgeschafft.

Im Arzneimittelbereich komme ein ergänzender Herstellerabschlag. Der Rabatt, den Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an gesetzlich Versicherte gewähren müssen, werde erhöht.

Die Vergütungen von Führungskräften von Krankenkassen sollen ebenso begrenzt werden wie deren Ausgaben für Verwaltung und Werbung.

Die seit 2004 unveränderten Zuzahlungsbeiträge für Versicherte würden nun einmalig um 50 Prozent erhöht. Die Festzuschüsse der Krankenkassen beim Zahnersatz würden um zehn Prozent reduziert.

Die Regelungen für die Zuzahlungsbefreiungen und für Härtefälle bleiben laut Regierung aber unverändert erhalten: Bei chronisch kranken Menschen liege die jährliche Belastungsgrenze bei einem Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens, bei allen anderen Personen bei zwei Prozent.

Einschnitte gibt es bei der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Bereits begonnene Behandlungen würden aber weiterhin bis zu ihrem Abschluss vollständig vergütet.

Änderungen gebe es auch bei den Regelungen zur beitragsfreien Familienversicherung: Ab 2028 zahlten mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr betreuen. Beitragsfrei mitversichert blieben unter anderem Ehegatten und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5, Menschen mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie Personen, die Grundsicherung beziehen. Für alle anderen mitversicherten Partner werde ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners erhoben.

Damit die kieferorthopädische Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen gesichert bleibt, sollen auch künftig Zahnärzte mit entsprechender Qualifikation kieferorthopädische Leistungen erbringen können.

Bundesregierung, PM vom 10.07.2026