13.07.2026
Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz soll den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen besser verhindern. Jetzt hat auch der Bundesrat grünes Licht gegeben.
Missbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaften zeichneten sich dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit befristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ausländische Kinder anerkennen, die nicht ihre sind, so die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzes. Auf diese Weise könne das Kind deutscher Staatsangehöriger werden und die Mutter ein Aufenthaltsrecht erhalten. Zudem bekämen beide Aufenthaltstitel und Sozialleistungen.
Künftig müssten Ausländerbehörden der Anerkennung von Vaterschaften zustimmen, wenn ein "aufenthaltsrechtliches Gefälle" vorliegt. Dies sei gegeben, wenn der Mann, der die Vaterschaft beantragt, Deutscher ist, die Mutter der Kinder aber beispielsweise nur eine Duldung besitzt. Ohne behördliche Zustimmung werde die Anerkennung der Vaterschaft nicht wirksam und entfalte auch keine ausländerrechtliche Wirkung, so der Bundesrat.
Nicht erforderlich sei die Zustimmung der Ausländerbehörde hingegen beispielsweise, wenn der die Vaterschaft Anerkennende der leibliche Vater des Kindes ist. Gleiches gelte, wenn ein Missbrauch ausgeschlossen werden und das Standesamt dies mit einfachen Mitteln feststellen kann. Das ist nach der Mitteilung des Bundesrates zum Beispiel der Fall, wenn er der Vater eines anderen Kindes der gleichen Mutter ist oder beide nach der Geburt eines Kindes geheiratet haben.
Im Übrigen gelte: Wenn zwischen dem Anerkennenden und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder er tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt, liege ebenfalls kein Missbrauch vor. Dies soll aber durch die Ausländerbehörde geprüft werden, wenn keine Urkunden oder Einträge für das Standesamt vorliegen. Die Neuregelung sehe hier Beispiele vor, wie das gemeinsame Leben des Antragstellers in einem Haushalt mit Mutter und Kind seit sechs Monaten oder regelmäßige Unterhaltszahlungen in diesem Zeitraum.
Das Gesetz könne nun ausgefertigt und verkündet werden. Es trete zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat Änderungen im Aufenthaltsgesetz und Asylgesetz, die vom Bundestag in das Gesetz mit aufgenommen wurden. Mit diesen werde die Einstufung sicherer Herkunftsländer nach EU-Recht mit den bereits nach nationalem Recht benannten sicheren Herkunftsländern gleichgestellt. Dabei habe es der Bundestag aber versäumt, eine Übergangsregelung zu schaffen, sodass geduldete oder gestattete Personen, die bereits arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren, einem Arbeitsverbot unterliegen würden. Die Bundesregierung müsse daher für die betroffenen Personen schnell eine Übergangs- und Stichtagslösung schaffen, fordert der Bundesrat.
Bundesrat, PM vom 10.07.2026