Zurück

10.07.2026

Antragsloses Kindergeld: Bundestag hat Weg freigemacht

Der Bundestag hat den Weg für die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen freigemacht. Dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/5874), der die antragslose Zahlung ab dem zweiten Kind ab März 2027 vorsieht, stimmten in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 21/6979) die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. AfD-Fraktion und Fraktion Die Linke enthielten sich.

In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, "da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann", heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Stufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden.

Die "Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist", schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. "Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen."

Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. "Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion "zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen" (BT-Drs. 21/6003). Die AfD-Fraktion stimmte dafür, alle anderen Fraktion lehnten den Entwurf ab.

Deutscher Bundestag, PM vom 09.07.2026