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09.07.2026

Apple: Ist Torwächter für den App Store und für iOS

Die EU-Kommission hat den US-amerikanischen Technologiekonzern Apple zu Recht als Torwächter für seinen App Store und für sein mobiles Betriebssystem iOS eingestuft. Das bestätigt das Gericht der Europäischen Union (EuG).

Apple betreibt fünf Geschäfte für Softwareanwendungen, und zwar den iOS App Store (für iPhones), den iPadOS App Store (für iPads), den watchOS App Store (für Apple Watch-Uhren), den macOS App Store (für Mac-Computer) und den tvOS App Store (für Apple TV-Streaming-Boxen).

Die Europäische Kommission benannte Apple gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) als so genannten Torwächter für den App Store, das Betriebssystem iOS und den Browser Safari.

Als Torwächter können bestimmte große Digitalunternehmen benannt werden, die zentrale Plattformdienste bereitstellen, das heißt Dienste, die eine unverzichtbare Vermittlerrolle zwischen Unternehmen, die ihre Dienste online anbieten möchten, und Endnutzern einnehmen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die insbesondere mit ihrer Größe und ihrem Einfluss auf den Markt zusammenhängen. Den als Torwächter benannten Unternehmen werden spezielle Verpflichtungen auferlegt, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten sollen.

Im Beschluss der Kommission wurde zudem iMessage als nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst (number-independent interpersonal communications service, NIICS), der einen zentralen Plattformdienst (core platform service, CPS) darstellt, eingestuft.

Die Kommission leitete am selben Tag eine Marktuntersuchung ein, um zu prüfen, ob die von Apple vorgebrachten Argumente zu iMessage die im DMA aufgestellten Vermutungen für die Erfüllung der drei Kriterien für die Benennung von Apple als Torwächter entkräften konnten. Sie beschloss schließlich, Apple nicht als Torwächter für iMessage zu benennen. Sowohl im Beschluss über die Einleitung als auch im Beschluss über den Abschluss der Marktuntersuchung wurde die Einstufung von iMessage als NIICS, der einen CPS darstellt, beibehalten.

Apple klagte daraufhin beim EuG gegen ihre Benennung als Torwächter für den App Store und für iOS sowie gegen die Beschlüsse über die Einleitung beziehungsweise den Abschluss der Marktuntersuchung in Bezug auf iMessage.

Das EuG hat alle Klagen von Apple abgewiesen. Es bestätigt die Benennung des Konzerns als Torwächter für den App Store und für iOS und erklärt die Klagen in Bezug auf iMessage für unzulässig.

Das EuG bestätigt unter anderem die Feststellung der Kommission, dass die verschiedenen Versionen des App Stores ein und denselben CPS darstellen. Unabhängig von den jeweiligen Geräten verfolgten alle App Stores denselben Zweck, nämlich die Zusammenführung von Software-Entwicklern und Endnutzern, um den Vertrieb von Software-Anwendungen zu erleichtern. Die von Apple angeführten Unterschiede, mit denen es zu begründen versuche, dass jeder App Store einen eigenständigen CPS darstelle, sodass nur der iOS-App Store die für eine Benennung als Torwächter erforderlichen Schwellenwerte erreiche, bezögen sich hauptsächlich auf spezifische Merkmale der genutzten Geräte und rechtfertigten keine Aufteilung in mehrere zentrale Plattformdienste.

Die Rügen hinsichtlich der Einstufung von iMessage als NIICS, der einen CPS darstellt, hält das EuG für unzulässig. Diese Einstufung allein erzeuge keine verbindlichen Rechtswirkungen, die die Rechtsstellung von Apple änderten. Insbesondere gelte keine der im DMA vorgesehenen Verpflichtungen für iMessage, da dieser Dienst nicht in einem Benennungsbeschluss als wichtiges Zugangstor aufgeführt sei. Aus denselben Gründen weist das Gericht auch die Klagen gegen die Beschlüsse über die Einleitung beziehungsweise über den Abschluss der Marktuntersuchung in Bezug auf iMessage ab.

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 08.07.2026, T-1079/23, T-1080/23 und T-214/24