01.07.2026
Ein typisches Werkzeug eines Betriebsprüfers ist der Betriebsvergleich. Dabei wird das steuerliche Ergebnis eines Unternehmens mit den Ergebnissen anderer Firmen derselben Branche verglichen – hierfür dient die amtliche Richtsatzsammlung als Grundlage. Die Sammlung liefert jährlich vom Bundesfinanzministerium überprüfte und gegebenenfalls angepasste Vergleichswerte für viele Wirtschaftsbereiche. Für freiberufliche Betriebe existieren keine amtlichen Richtsätze, da ihre wirtschaftlichen Ergebnisse stark variieren.
Wenn ein Unternehmen deutlich weniger Gewinn erzielt als der vorgegebene Richtwert, kann das darauf hindeuten, dass Einnahmen oder Ausgaben nicht richtig erfasst wurden. Der Betriebsprüfer ermittelt dann die Ursachen für diese Abweichung. Allein das Unterschreiten des Richtwerts reicht jedoch nicht aus, um den Gewinn geschätzt zu erhöhen; dafür müssen Fehler in der Gewinnermittlung nachgewiesen werden, die der Unternehmer absichtlich oder unbeabsichtigt gemacht hat.
Das Bundesfinanzministerium hat am 25.6.2026 die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht (PDF). Darin enthalten sind auch die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2025 und 2026.