01.06.2026
Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße von 200 Millionen gegen Temu verhängt. Das Unternehmen habe es versäumt, die systemischen Risiken illegaler Produkte, die auf seiner Plattform angeboten werden, und den daraus resultierenden Schaden für die Verbraucher in der EU sorgfältig zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Es habe damit gegen das Gesetz über Digitale Dienste verstoßen.
Die Kommission teilt mit, die ihr vorliegenden Beweise deuteten darauf hin, dass Verbraucher in der EU auf Temu sehr wahrscheinlich auf illegale Gegenstände stoßen werden.
Die Risikobewertung von Temu für 2024 entspreche nicht den im Gesetz über digitale Dienste festgelegten Standards, moniert die Kommission: Es basiere auf allgemeinen Informationen über Risiken, die den E-Commerce-Sektor als Ganzes betreffen, und nicht auf spezifischen Nachweisen über den eigenen Dienst von Temu, einschließlich öffentlicher Berichte und Tests.
Es werde ernsthaft unterschätzt, wie oft Verbraucher in der EU mit illegalen Gegenständen konfrontiert werden. Nachweise aus einer in die Untersuchung der Kommission einbezogenen Mystery-Shopping-Übung zeigten, dass ein sehr hoher Prozentsatz der ausgewählten Ladegeräte grundlegende Sicherheitstests nicht bestanden hat. Zudem habe ein hoher Prozentsatz der getesteten Babyspielzeuge Sicherheitsrisiken mittlerer bis hoher Schwere dargestellt, da sie Chemikalien enthalten, die die gesetzlichen Sicherheitsgrenzen überschreiten oder Erstickungsgefahren aufgrund abnehmbarer Teile darstellen.
Temu habe nicht richtig bewertet, wie die Gestaltung seines Dienstes – einschließlich Empfehlungssysteme und Produktförderungsprogramme durch verbundene Influencer – die Verbreitungsrisiken illegaler Produkte verstärken könnte.
Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste seien benannte sehr große Online-Plattformen verpflichtet, Systemrisiken im Zusammenhang mit ihren Diensten sorgfältig zu bewerten und entsprechende Minderungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Geldbuße, die die Kommission verhängt hat, wurde nach ihren Angaben unter Berücksichtigung der Art der Zuwiderhandlung, ihrer Schwere in Bezug auf die betroffenen Verwender in der EU und ihrer Dauer berechnet. Die Nichtdurchführung ordnungsgemäßer Risikobewertungen – einer der Eckpfeiler der Architektur des Gesetzes über digitale Dienste – sei ein besonders schwerer Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste, merkt die Kommission an.
Temu habe nun bis zum 28.08.2026 Zeit, der Kommission gemäß Artikel 75 des Gesetzes über digitale Dienste einen Aktionsplan vorzulegen. Dieser müsse Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes gegen seine Verpflichtungen zur Risikobewertung enthalten. Das Europäische Gremium für digitale Dienste habe einen Monat nach Erhalt des Plans Zeit, seine Stellungnahme abzugeben. Die Kommission habe dann einen weiteren Monat Zeit, um ihre endgültige Entscheidung zu erlassen und eine angemessene Frist für die Umsetzung festzulegen.
Die Nichteinhaltung könne zu Zwangsgeldern führen, betont die Kommission. Die EU-Behörde arbeite weiterhin mit Temu zusammen, um die Einhaltung der Entscheidung und des Gesetzes über digitale Dienste im Allgemeinen sicherzustellen.
Zum Hintergrund teilt die Kommission mit, bereits am 31.10.2024 ein förmliches Verfahren gegen Temu eingeleitet zu haben, unter anderem in Bezug auf die Verpflichtung des Unternehmens, Systemrisiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Produkte in seinem Dienst zu bewerten. Die Kommission habe im Juli 2025 vorläufige Feststellungen angenommen und diese nun mit einem Beschluss über die Nichteinhaltung abgeschlossen.
Der Beschluss stütze sich unter anderem auf die Risikobewertungsberichte 2024 und 2025 von Temu, die Antworten auf die förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission vom 28.06.2024 und 11.10.2024, Informationen, die von Dritten ausgetauscht wurden, und ein Mystery-Shopping-Verfahren, das von einer unabhängigen Prüforganisation im Namen der Kommission durchgeführt wurde. Die Untersuchung stützte sich laut Kommission auch auf Daten der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden der EU, die hohe Verstöße bei den auf Temu verkauften Produkten in den getesteten Kategorien aufgezeigt hätten.
Europäische Kommission, PM vom 28.05.2026