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13.05.2026

Kindergeld: Gesetzentwurf für weniger Bürokratie eingebracht

Kindergeld soll es künftig ohne Antrag geben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drs. 21/5874), der am 21.05.2026 erstmals im Plenum des Bundestags debattiert werden soll.

In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, "da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann", heißt es in der Gesetzesbegründung.

In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben.

Die "Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist", schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. "Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen."

Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. "Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.

Deutscher Bundestag, PM vom 12.05.2026