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06.02.2026

Aktivrente, Kasse, Grunderwerbsteuer: DStV bei BMF-Steuerabteilungsleiterin

Die Leiterin der Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF), Anette Wagner, und der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), Torsten Lüth, haben sich über steuerliche Änderungen, die 2026 kommen, ausgetauscht. Lüths Anliegen dabei: Praktikabilität und Rechtssicherheit.

Die Aktivrente sei in der Beratungspraxis angekommen, heißt es vom DStV. Lüth habe deren Zielrichtung zwar grundsätzlich unterstützt, aber das Gesetzgebungsverfahren moniert. Die Verbände hätten vom BMF nur 27 Stunden Zeit bekommen, um eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abzugeben. Dies vermittle den Eindruck, dass der Gesetzgeber kein Interesse an einer fundierten Einschätzung der Praxis habe, so Lüth. Das müsse sich in 2026 ändern. Umso wichtiger sei es, dass die vom BMF in Aussicht gestellten FAQ zur Aktivrente zeitnah veröffentlicht und die Fragen des DStV geklärt würden.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD enthalte zudem drei Neuerungen im Kontext von Kasse und Zahlungsverkehr: eine Registrierkassenpflicht ab 01.01.2027 bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Euro, die Abschaffung der Belegausgabepflicht und eine Pflicht für eine digitale Zahlungsoption. Wie der DStV mitteilt, hat das BMF, diese Planungen flankierend, Anfang 2026 den Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen veröffentlicht.

Lüth betonte, dass der DStV die drei von der Koalition geplanten Maßnahmen als Paket verstehe. So müsse der Gesetzgeber die Bonpflicht zwingend abschaffen, wenn er die Registrierkassenpflicht und die Pflicht für eine digitale Zahlungsoption einführt. Dies sei ein Gebot der Verhältnismäßigkeit: Der BMF-Evaluationsbericht zeige, dass die Belegausgabepflicht bei den Unternehmen viel höhere Kosten verursache, als es im Gesetzgebungsverfahren geschätzt worden sei.

Der DStV-Präsident gab darüber hinaus zu bedenken, dass der Evaluationsbericht den Mehrwert einer Registrierkassenpflicht offenlasse. Um die Praxis nicht zu überfordern, müsse es daher begründete Ausnahmen geben. Zudem müsse der Gesetzgeber die Umsatzgrenze praktikabel ausgestalten. Darüber hinaus zeige sich, dass der Markt noch keine Kassen anbiete, die E-Rechnungs-tauglich sind. So bestehe das Risiko, dass mit der E-Rechnungspflicht für alle ab 2028 eine weitere neue Registrierkasse angeschafft werden muss. Dies würde insbesondere kleine Unternehmen über Gebühr belasten. Der DStV erwarte hier vom BMF eine angemessene Übergangsregelung.

Der Regierungsentwurf des Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes (BR-Drs. 40/26) enthalte zwei Neuerungen im Grunderwerbsteuergesetz, fährt der DStV fort: eine Verlängerung der Anzeigepflicht und die Vermeidung von doppelter Grunderwerbsteuer bei "Signing" und "Closing". Der DStV hatte dies eigenen Angaben zufolge im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2025 angeregt. Daher begrüße er diese Entwicklung. Er sehe aber weiteren Reformbedarf.

Offen sei, was für die Steuervergünstigungen für Immobilientransaktionen bei Personengesellschaften nach Auslaufen der Übergangsregelung (Ende 2026) gilt. Lüth warb dafür, diese Frage frühzeitig in 2026 zu klären. Die kleinen und mittleren Kanzleien sowie Unternehmen bräuchten gerade in diesen wirtschaftlich belastenden Zeiten Planungssicherheit.

Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 05.02.2026