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05.02.2026

Europäische Kleinunternehmerregelung: Technische Schwierigkeiten bei Übermittlung von Umsatzdaten

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist auf aktuelle technische Schwierigkeiten bei der Übermittlung von Umsatzdaten im Zusammenhang mit der europäischen Kleinunternehmerregelung hin.

Wer von einem Mitgliedstaat aufgefordert worden sein sollte, fehlende Umsatzmeldungen für einzelne oder mehrere Zeiträume nachzureichen, obwohl er diese beim BZSt bereits eingereicht hat, solle diese auf keinen Fall erneut an das BZSt übermitteln, bittet das Amt. Seien diese Daten übermittelt worden, lägen sie dem BZSt auch vor. Wenn das BZSt noch etwas benötige, weise es selbst darauf hin.

An der Fehlerbeseitigung werde gearbeitet, sodass die Umsätze den Mitgliedstaaten schnellstmöglich zur Verfügung gestellt würden. Das BZSt teilt mit, diesbezüglich in engem Kontakt mit den Mitgliedstaaten zu stehen.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 04.02.2026