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04.02.2026

Bauabzugsteuer: BZSt stellt keine Freistellungsbescheinigungen aus

Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gehen aktuell vermehrt Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen nach § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer ein. In diesem Zusammenhang weist das Amt darauf hin, dass es keine Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG ausstellt und diese auch nicht versendet.

Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen seien ausschließlich an das zuständige Finanzamt zu richten.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 02.02.2026