02.02.2026
Betroffenen häuslicher Gewalt soll es ermöglicht werden, schneller aus dem gemeinsamen Mietvertrag auszuscheiden. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 30.01.2026 auf Initiative mehrerer Länder beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Zwar hätten Opfer häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz bereits jetzt einen Anspruch darauf, die bislang gemeinsam bewohnte Wohnung allein zu nutzen. Eine Rückkehr in diese sei jedoch häufig weder gewünscht noch zumutbar, da sie das Risiko eines Verstoßes gegen das Abstandsgebot oder einer erneuten Gewalterfahrung erhöhen könnte, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Problematisch sei bislang vor allem die Kündigung des Mietvertrages: In der Regel müssten dabei alle Mieter zustimmen. Verweigert der gewalttätige Partner seine Zustimmung, bleibe dem Opfer nur der Weg über ein separates Gerichtsverfahren mit eigener Beweisaufnahme. Das stelle eine erhebliche Hürde dar – nicht zuletzt, weil die Betroffenen oft erneut mit den Tätern konfrontiert werden.
Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung sollen Betroffene bereits im Gewaltschutzverfahren die Möglichkeit erhalten, die Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Wohnung einzuklagen. Das Gewaltschutzgesetz regele bereits die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer und solle entsprechend ergänzt werden. Ein zusätzliches Gerichtsverfahren sei dann nicht mehr erforderlich. Auf diese Weise soll Opfern häuslicher Gewalt der Ausstieg aus dem gemeinsamen Mietverhältnis deutlich erleichtert werden.
Die Bundesregierung kann sich nun zum Vorschlag des Bundesrates äußern. Dann ist der Bundestag am Zug. Gesetzliche Vorgaben, wann sich dieser mit dem Gesetzentwurf beschäftigen muss, gibt es jedoch nicht.
Bundesrat, PM vom 30.01.2026