16.01.2026
Wer bei der Steuer ausnahmsweise noch Papierbelege einreicht, soll diese nicht im Original, sondern nur als Kopie übersenden. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) Bayern hin. Hintergrund ist, dass die Steuerverwaltung alle eingereichten Papierbelege einscannt und danach regelmäßig vernichtet.
Das LfSt merkt zugleich an, dass man grundsätzlich keine Belege zu seiner Steuererklärung einzureichen braucht. Wer das dennoch tun wolle, sollte die Belege vorzugsweise elektronisch – zum Beispiel per Elster oder über die Schnittstellen anderer Softwareanbieter – übermitteln.
Zudem bitte das LfSt Bayern darum, auch Anträge, Einsprüche und Mitteilungen an das Finanzamt möglichst nur noch elektronisch zu übersenden. Auch hierfür könne Elster genutzt werden. Über diesen Weg erhalte man auch unmittelbar eine Eingangsbestätigung; zudem erleichtere die elektronische Übermittlung den Bearbeitungsvorgang.
Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 15.01.2026