15.01.2026
Steuerausfälle in Höhe von rund 350 Millionen Euro pro Jahr durch die Senkung der Luftverkehrssteuer ab dem 01.07.2026 sollen im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums verbucht werden. Erwartungen an niedrigere Ticketpreise als Folge der künftig sinkenden Luftverkehrssteuer bleiben aber offenbar aus; vielmehr soll mit der Absenkung der Luftverkehrssteuer der Standort wettbewerbsfähiger gemacht werden.
Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums (BMF) stellte am 14.01.2026 dem Ausschuss für Tourismus einen Bericht und eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums vor, die die im Koalitionsausschuss von Union und SPD Ende 2025 beschlossene Senkung der Ticketsteuer begründen. Mit der Erhöhung der Luftverkehrssteuersätze im Jahr 2024 sei angestrebt worden, die Mindereinnahmen aus der nicht vorhandenen Kerosinbesteuerung für gewerbliche Inlandsflüge zu kompensieren und damit ein Aufkommen von 2,33 Milliarden Euro zu erzielen, "was bisher jedoch nicht erreicht wurde", heißt es in dem Bericht.
Im Mai 2024 wurde die Luftverkehrsteuer deutlich erhöht. Im Inland und auf Kurzstrecken sind pro Flug 15,53 Steuer-Euro fällig, für Mittelstrecken 39,34 Euro und für fernere Ziele 70,83 Euro. Das verteuert Passagierflüge von deutschen Flughäfen. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD angekündigt, die Erhöhung zurückzunehmen.
Die staatlichen Standortkosten aus den Gebühren für Flugsicherung und Luftsicherheit sowie aus der Luftverkehrssteuer hätten sich seit 2019 mehr als verdoppelt und zählten zu den höchsten in Europa. Die Airlines würden ihre Flugzeuge deshalb zunehmend an Standorten mit niedrigeren Einstiegskosten stationieren.
Die beschlossene Senkung der Ticketsteuer auf Flüge ist im Ausschuss für Tourismus auf ein geteiltes Echo gestoßen. Der Abgeordnete der SPD-Fraktion verwies auf den Koalitionsvertrag. Dort habe man sich auf die Senkung der Luftverkehrsteuer geeinigt, jedoch wünsche man sich eine Evaluierung.
Für den Vertreter der CDU/CSU-Fraktion stellte sich die Frage, ob es im Koalitionsvertrag beschlossen worden sei, dass die Gegenfinanzierung der Senkung über den Etat des Verkehrsministeriums laufe. Die Einnahmen aus der Luftverkehrssteuer gingen schließlich in den Einzelplan 60. Außerdem betonte er, dass Schweden seine Luftverkehrsteuer zum 01.07.2025 komplett gestrichen habe und seither eine Steigerung der Flugpassagierzahlen die Folge sei.
Aus der AfD-Fraktion kam die Frage, welche Projekte im Verkehrsetat der Senkung der Luftverkehrsteuer zum Opfer fallen werden oder wie sie gegenfinanziert werden sollen.
Die Abgeordneten der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisierten die Senkung der Steuer und das Finanzierungsmodell. Aufgrund der gestiegenen Zahlen an Videokonferenzen und der Verbesserung des Schienenangebots seien vor allem Flugreisen im Inland als Auslaufmodell zu sehen. Frankreich habe Inlandsflüge zu Zielen, die innerhalb von zweieinhalb Stunden erreichbar sind, verboten. Eine solche Maßnahmen begrüßte vor allem die Vertreterin der Fraktion Die Linke.
Der Vertreter aus dem BMF konnte kein konkretes Datum nennen, ab wann das Bundesverkehrsministerium Vorschläge unterbreite, wie die Kompensation aussehen solle. Die Gespräche zwischen den Ministerien liefen, berichtete er.
Deutscher Bundestag, PM vom 14.01.2026