15.01.2026
Ein 27-Jähriger muss wegen Betruges mit Corona-Tests in acht Fällen zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht (AG) Hannover hat zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 968.000 Euro angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, von März 2022 bis Oktober 2022 in acht Fällen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen für Corona-Teststationen eine weit überhöhte Anzahl an angeblichen PoC-Antigen-Test abgerechnet und dabei Auszahlungen in Gesamthöhe von rund 968.000 Euro erwirkt zu haben. Dabei soll der Mann mindestens 877.058,33 Euro zu viel abgerechnet haben.
Das Gericht hat diese Vorwürfe als erwiesen angesehen, nachdem der Angeklagte sie eingeräumt hat. Für jede einzelne der acht Taten hat das AG je nach Schadenshöhe Freiheitsstrafen von neun Monaten, einem Jahr, einem Jahr und sechs Monaten sowie zwei Jahren verhängt. Daraus hat es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten gebildet. Zudem muss der Angeklagte einen Betrag von 968.333,03 Euro zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Sie kann binnen einer Woche mit der Berufung oder der Revision angefochten werden.
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 14.01.2026, 216 Ls 32/25, nicht rechtskräftig