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15.01.2026

Wegen Belastungen für Weidetierhalter: Wolf soll wieder jagdbar werden

Die Bundesregierung will, dass der Wolf wieder bejagt werden kann. Zu dem Zweck hat sie den Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/3546) "zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes" vorgelegt: Der Wolf solle als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden.

Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik – mit seiner zunehmenden Ausbreitung steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezug auf die Bevölkerung und die Weidetierhaltung.

So seien 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe. "Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter", schreibt die Bundesregierung.

Wie es im Entwurf heißt, wurde die Gesetzesänderung möglich, weil der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 07.03.2025 von "besonders geschützt" auf "geschützt" herabgestuft wurde. In der Folge sei dieser Beschluss durch die Richtlinie (EU) 2025/1237 mittels einer Umgruppierung des Wolfs in der EU umgesetzt worden.

Deutscher Bundestag, PM vom 13.01.2026