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12.01.2026

De-Mail abgeschafft: Kommunikation von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern mit Gerichten nur noch über das eBO

Am 23.12.2025 ist das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Damit soll ein Pilotverfahren zur Erprobung von Online-Gerichtsverfahren starten. Es sollen digitale Eingabesysteme zur Einreichung von Klagen geschaffen und die digitale Kommunikation soll verstärkt werden.

In diesem Zusammenhang sei die Möglichkeit der Kommunikation über die De-Mail als sicherer Übermittlungsweg in sämtlichen Verfahrensordnungen abgeschafft worden, um den aktuellen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen, teilt die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) mit.

Damit Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, die nicht zugleich Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare sind, auch künftig mit den Gerichten aktiv und passiv kommunizieren könnten, stehe ihnen das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) weiterhin zur Verfügung. Dies hat laut WPK auch eine redaktionelle Anpassung von § 58b Wirtschaftsprüferordnung zur Folge.

Wirtschaftsprüferkammer, PM vom 08.01.2026