23.12.2025
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes fand am 19.12.2025 die Zustimmung des Bundesrates.
Das Gesetz führt die Wehrerfassung wieder ein: Alle 18-jährigen deutschen Staatsbürger erhalten künftig einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Männer sind verpflichtet, diesen auszufüllen, während Frauen dies freiwillig tun können. Zusätzlich müssen alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, nach Eintritt der Volljährigkeit zur Musterung.
Ziel des Gesetzes sei es, die Zahl der aktiven Soldaten bis 2035 von derzeit circa 184.000 auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen, so die Bundesregierung. Hinzukommen sollen 200.000 Reservisten. Der personelle Aufbau der Streitkräfte erfolgt zunächst auf freiwilliger Basis. Um möglichst viele junge Menschen für einen freiwilligen Dienst zu gewinnen, enthält das Gesetz Anreize wie eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto sowie in bestimmten Fällen einen Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein.
Ab 2027 ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag die Freiwilligenzahlen vorzulegen. Reichen diese nicht aus, kann der Bundestag per Beschluss die so genannte Bedarfswehrpflicht ausrufen. Erst dann ist eine zwangsweise Einberufung und somit die Einführung einer Wehrpflicht möglich.
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil zum 01.01.2026 in Kraft.
Bundesrat, PM vom 19.12.2025