13.11.2025
Das Steueränderungsgesetz 2025 soll die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland verbessern und bürgerliches Engagement stärken. Diese Zielsetzung unterstützt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). In einer Stellungnahme gibt er diverse weitere Impulse und Hinweise zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/1974).
Die geplante Erhöhung der Entfernungspauschale auf 0,38 Euro ab dem ersten Entfernungskilometer hält der DStV für richtig. Dies sollte jedoch nur als Übergangslösung verstanden werden. Der DStV setzt sich für die Einführung einer Arbeitstagepauschale ein, wie sie seitens der vom Bundesfinanzministerium eingesetzten, unabhängigen Expertenkommission "Bürgernahe Einkommensteuer" im Sommer 2024 empfohlen und im Koalitionsvertrag 2025 aufgenommen wurde. In dieser sollen künftig die Kosten für Fahrten, Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer gebündelt aufgehen. Dies würde Bürokratie abbauen, Verfahren vereinfachen und Steuerpflichtige wie Verwaltung gleichermaßen entlasten, meint der Steuerberaterverband.
Die geplante Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sei ein wertvoller Beitrag zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, fährt der DStV fort. Aus seiner Sicht reicht die Maßnahme jedoch nicht, um den gestiegenen finanziellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Der DStV macht sich daher für eine inflationsorientierte Anpassung stark. Er fordert überdies, künftig alle Pauschalen systematisch und regelmäßig zu prüfen und an die Inflationsentwicklung anzugleichen.
Der DStV stellt sich gegen Regelungen, die Vereinfachungen für die Finanzverwaltung allein auf Kosten der Steuerpflichtigen bewirken. Daher lehnt er beispielsweise die Forderung des Bundesrats ab, die nicht oder nicht rechtzeitige Erfüllung der Mitteilungspflicht über elektronische Aufzeichnungssysteme als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Dem DStV seien diesbezüglich bisher keine flächendeckenden Verstöße bekannt. Zudem stehe die elektronische Übertragungsmöglichkeit zur Erfüllung dieser Mitteilungsverpflichtung erst seit dem 01.01.2025 zur Verfügung. Mögliche Anlaufschwierigkeiten in der Praxis aufgrund neuer Prozessabläufe sollten daher Berücksichtigung finden. Die Koalition habe sich in ihrem Vertrag darauf geeinigt, zunächst die bestehende Registrierkassenpflicht zu evaluieren. Die Erkenntnisse aus der Praxis sollten aus Sicht des DStV berücksichtigt werden. Verschärfungen dürfe es erst dann geben, so sie denn nachweisbar erforderlich sind.
Über die seitens des Gesetzgebers geplanten und des Bundesrats angeregten Änderungen hinaus greift der DStV in seiner Stellungnahme unter in der Praxis bestehende Rechtsunsicherheiten in puncto Grunderwerbsteuer auf. Die Anpassungen der vergangenen Jahre seien regelmäßig davon geprägt gewesen, (vermeintliche) Besteuerungslücken zu schließen. Die Konsequenz: ein komplexes und selbst für Experten schwer durchdringbares nebeneinander von verschiedenen Besteuerungstatbeständen. Der DStV fordert daher, eine rechtssichere und wettbewerbsfähige Grunderwerbsteuer zu schaffen. Zeitnah geboten seien etwa verlängerte Anzeigefristen, Rechtssicherheit für Personengesellschaften ab 2027 und die Vermeidung doppelter Besteuerung wirtschaftlich einheitlicher Vorgänge.
An der Anhörung zum Steueränderungsgesetz 2025 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags am 10.11.2025 nahm der DStV als Sachverständiger teil.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 12.11.2025