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13.11.2025

Mindeststeuer: Anpassung mit Änderungen gebilligt

Der Finanzausschuss des Bundestages hat Änderungen am Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes (BT-Drs. 21/1865) gebilligt. So seien die Vorgaben der Industrieländerorganisation OECD für so genannte Safe Harbours "nunmehr vollständig umgesetzt", heißt es in einem der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Auch die Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern wurden definiert. Eine neue Anwendungsregelung soll klarstellen, "dass das neu durchzuführende Verfahren des automatischen Informationsaustausches zu Mindeststeuer-Berichten erstmalig ab dem 01.01.2026 anzuwenden ist."

Eine weitere Änderung soll eine Doppelbesteuerung von Bezügen aus Zwischengesellschaften vermeiden. Ferner ist laut Koalitionsfraktionen nun eine Klarstellung eingefügt, dass die Wegzugssteuer auch dann nicht entfällt, wenn Steuerpflichtige nach erfolgten substanziellen Gewinnausschüttungen oder erfolgter substanzieller Einlagenrückgewähr nach Deutschland zurückkehren.

Insgesamt regelt der Gesetzentwurf die Umsetzung der Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von großen international tätigen Unternehmen. Dafür votierten allein die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Thema in der Ausschusssitzung war unter anderem die Abschaffung der Lizenzschranke. Diese begrenzt bisher die steuerliche Abzugsfähigkeit grenzüberschreitender Lizenzzahlungen innerhalb eines Konzerns. Auch in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf diskutierten die geladenen Sachverständigen über das Thema. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderte in einem Antrag (BT-Drs. 21/2245) unter anderem den Erhalt der bisherigen Regelungen. Dieser stieß im Finanzausschuss indes auf Ablehnung der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD, dafür stimmte die Fraktion Die Linke.

Die zweite und dritte Lesung steht für den 13.11.2025 auf der Tagesordnung des Bundestags.

Deutscher Bundestag, PM vom 12.11.2025