30.10.2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt mit einem aktuellen Schreiben die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz (BewG) für Stichtage ab 01.01.2026 berechnet wird.
In der Anlage werden konkret die Vervielfältiger genannt, die nach der am 22.07.2025 veröffentlichten Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2026 anzuwenden sind.
Das Schreiben nebst Anlage ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 21.10.2025, IV D 4 - S 3104/00002/013/003