29.10.2025
Laut Bundesregierung sind die Weichen gestellt, damit Rekordinvestitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität erfolgen können. Verbraucher werden besser vor Verschuldung geschützt. Und: Gigabit-Netze können schneller und billiger ausgebaut werden. Das alles komme im November 2025.
Die Bundesregierung habe mit dem Bundeshaushalt für das Jahr 2025 die finanziellen Weichen für die Zukunft Deutschlands gestellt. Investitionen, Strukturreformen und ein Konsolidierungskurs sollen das Land sicherer, moderner und wettbewerbsfähiger machen. Der Bundeshaushalt 2025 sei am 02.10.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Er gelte rückwirkend ab dem 01.01.2025.
Das von der Bundesregierung beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht laut Regierung Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung. Die entsprechende Gesetzesgrundlage sei am 02.10.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trete rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Künftig würden auch Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie so genannte Buy now, pay later-Modelle in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen. So müssten beispielsweise Banken die Kreditwürdigkeit, die sogenannte Bonität, strenger prüfen. Ziel sei der bessere Schutz von Verbrauchern vor Überschuldung. Möglich macht dies laut Regierung die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die am 20.11.2025 in Kraft tritt.
Eine EU-Verordnung gebe neue Regeln für die Transparenz und für die zielgruppenspezifische Ausrichtung – das so genannte Targeting – politischer Werbung vor. Sie gelte ab dem 10.10.2025 in der gesamten EU. Bürger sollen so bezahlte politische Werbung besser erkennen und von anderen Inhalten, wie beispielsweise journalistischen Beiträgen oder politischen Meinungen, unterscheiden können. Die Bundesregierung stimmt eigenen Angaben zufolge aktuell noch einen Gesetzentwurf ab, der unter anderem festlegt, welche Stellen in Deutschland für die Durchsetzung der neuen Regelungen zuständig sind.
Am 12.11.2025 trete die Gigabitinfrastruktur-Verordnung der EU in Kraft. Sie enthalte Neuregelungen, die dazu beitragen, den Aufbau besonders leistungsstarker digitaler Netze zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen. Dafür solle unter anderem bestehende Infrastruktur gemeinsam genutzt, Bauarbeiten besser koordiniert und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.
Bundesregierung, PM vom 28.10.2025